In der Planungsphase bieten wir in enger Zusammenarbeit mit Behörden und Brandschutz-dienststellen eine umfassende brandschutztechnische Beratung von Bauherren und Architekten an. Dabei berücksichtigen wir neben baulichen und technischen Aspekten alle im jeweiligen Bundesland geltenden gesetzlichen Anforderungen, wie beispielsweise:
- Bauordnungen der Bundesländer
- Industriebau-Richtlinie (IndBauRL) in Verbindung mit DIN 18230-1 und DIN 18232
- Garagenverordnung
- Verkaufsstättenverordnung
- Baurechtliche Bestimmungen zu Hochhäusern
- Versammlungsstättenverordnung
- Geltende Hinweise oder Verordnungen zum Bau von Krankenhäusern, Schulen u. ä. Bauten
- Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)
- Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR)
- Feuerungsverordnung
- VwV Feuerwehrflächen, DIN 14090, DIN 14095 und entsprechende Vorschriften
- Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen (LöRüRL)
- Arbeitsstättenverordnung mit Folgevorschriften (Arbeitsstätten-Richtlinien)
- Betriebssicherheitsverordnung mit Folgevorschriften (z.B. Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten – TRbF)
- Gefahrstoffverordnung und Folgevorschriften (Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS)
- etc.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit notwendiger Brandschutzmaßnahmen. Auch diese berücksichtigen wir – kreativ und innovativ.