In der Planungsphase bieten wir in enger Zusammenarbeit mit Behörden und Brandschutz-dienststellen eine umfassende brandschutztechnische Beratung von Bauherren und Architekten an. Dabei berücksichtigen wir neben baulichen und technischen Aspekten alle im jeweiligen Bundesland geltenden gesetzlichen Anforderungen, wie beispielsweise:

  • Bauordnungen der Bundesländer
  • Industriebau-Richtlinie (IndBauRL) in Verbindung mit DIN 18230-1 und DIN 18232
  • Garagenverordnung
  • Verkaufsstättenverordnung
  • Baurechtliche Bestimmungen zu Hochhäusern
  • Versammlungsstättenverordnung
  • Geltende Hinweise oder Verordnungen zum Bau von Krankenhäusern, Schulen u. ä. Bauten
  • Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR)
  • Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR)
  • Feuerungsverordnung
  • VwV Feuerwehrflächen, DIN 14090, DIN 14095 und entsprechende Vorschriften
  • Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen (LöRüRL)
  • Arbeitsstättenverordnung mit Folgevorschriften (Arbeitsstätten-Richtlinien)
  • Betriebssicherheitsverordnung mit Folgevorschriften (z.B. Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten – TRbF)
  • Gefahrstoffverordnung und Folgevorschriften (Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS)
  • etc.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Wirtschaftlichkeit notwendiger Brandschutzmaßnahmen. Auch diese berücksichtigen wir – kreativ und innovativ.