Wir führen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eigenständig Brandverhütungsschauen durch. Dabei überprüfen wir vollständig die baurechtlichen Belange sowie die feuerwehrspezifischen Anforderungen, so dass alle Aspekte des vorbeugenden und ausübenden Brandschutzes berücksichtigt werden.

Den Sachverhalt, dass es sich um bestehende bauliche Anlagen handelt, beachten wir dabei. Eine Anpassung an das heute geltende Baurecht ist nur in Ausnahmefällen erforderlich – und zwar dann, wenn Leben und Gesundheit der Gebäudenutzer sowie der Löschkräfte im Brandfall gefährdet wären.

Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der richtigen Verhaltensweise im Brandfall.